Strom nach Restschuldbefreiung: Was sich ändert und was nicht

Die Antwort in zwei Sätzen

Mit der Restschuldbefreiung ist Ihr Insolvenzverfahren beendet — aber das heißt nicht, dass der Insolvenzvermerk sofort aus Ihrer Schufa verschwindet. Er bleibt noch für eine Übergangszeit gespeichert. In dieser Phase helfen Anbieter ohne Bonitätsprüfung oder mit manueller Prüfung.

Die Restschuldbefreiung ist ein Neuanfang — nur eben kein sofortiger. Zwischen dem Beschluss des Insolvenzgerichts und dem Moment, in dem Sie wieder wie jeder andere Kunde behandelt werden, liegt eine Übergangsphase. Diese Phase ist unterschiedlich lang und wirft bei vielen Betroffenen die Frage auf: Was kann ich jetzt schon tun?

Diese Seite erklärt, was sich nach der Restschuldbefreiung tatsächlich ändert, wie lange der Insolvenzvermerk noch wirkt und welche Wege in dieser Zeit für einen besseren Stromtarif offenstehen.

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Was sich mit der Restschuldbefreiung ändert

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie bedeutet: Ihre vor der Insolvenz entstandenen Schulden sind rechtlich erloschen. Sie müssen sie nicht mehr zurückzahlen, auch nicht aus künftigem Einkommen.

Was konkret passiert:

  • Ihr Insolvenzverfahren wird beendet. Der Insolvenzverwalter wird entlassen, das Verfahren geschlossen.
  • Die alten Schulden fallen weg. Forderungen, die vor der Eröffnung entstanden sind, können nicht mehr geltend gemacht werden — mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen.
  • Sie dürfen wieder neue Verträge abschließen. Ab dem Beschluss über die Restschuldbefreiung sind Sie rechtlich in der gleichen Position wie jeder andere — Sie können frei entscheiden, welche Verträge Sie eingehen.
  • Der Insolvenzvermerk wird nicht sofort gelöscht. Das ist der entscheidende Punkt, den viele übersehen.

Was Sie wissen sollten: Rechtlich sind Sie mit der Restschuldbefreiung wieder frei — praktisch wirken die alten Einträge aber noch eine Weile nach. Dieser Unterschied ist es, der viele Betroffene überrascht.

Was sich nicht sofort ändert

Nach dem Beschluss der Restschuldbefreiung ändert sich zunächst nichts an Ihrer Schufa. Das klingt paradox, ist aber so:

1 Der Insolvenzvermerk bleibt gespeichert

Der Insolvenzvermerk ist ein sogenannter harter Negativmerkmal in der Schufa. Er wird nicht mit Beendigung des Verfahrens gelöscht, sondern bleibt für eine Übergangszeit gespeichert. Die genauen Fristen richtet die Schufa nach ihren eigenen Regeln — sie orientieren sich am Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung.

2 Anbieter mit automatischer Prüfung lehnen weiterhin ab

Solange der Insolvenzvermerk in der Schufa steht, sehen ihn Anbieter mit automatischer Bonitätsprüfung. Viele von ihnen entscheiden automatisch: Ablehnung. Das liegt nicht an Ihrer aktuellen Situation, sondern an der gespeicherten Historie.

3 Ihr Schufa-Score steigt nicht automatisch

Der Score berechnet sich aus mehreren Faktoren. Die Restschuldbefreiung allein hebt ihn nicht sofort an. Erst wenn der Insolvenzvermerk gelöscht ist und keine neuen negativen Einträge dazugekommen sind, verbessert sich der Score mittel- bis langfristig.

Wichtig für Ihre Planung: Rechnen Sie nicht damit, dass die Ablehnungen sofort aufhören. Rechnen Sie aber auch nicht damit, dass sie dauerhaft bestehen bleiben. In der Zwischenzeit gibt es Wege, die funktionieren.

Wie lange der Insolvenzvermerk noch wirkt

Die genauen Löschfristen regelt die Schufa nach eigenen Vorgaben. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer konkreten Situation können Sie jederzeit über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa anfordern. Dort sehen Sie, welcher Eintrag mit welchem Datum bei Ihnen gespeichert ist.

Was Sie grundsätzlich wissen sollten:

  • Die Speicherfrist beginnt nicht am Tag der Insolvenzeröffnung, sondern richtet sich nach dem Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung.
  • In der Übergangszeit wirkt der Eintrag weiter auf Bonitätsprüfungen — allerdings mit abnehmender Intensität. Je länger das Verfahren beendet ist, desto milder fällt die Bewertung aus.
  • Nach Ablauf der Speicherfrist wird der Eintrag automatisch gelöscht. Sie müssen dafür nichts beantragen.
  • Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Schufa-Daten. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Eintrag zu Unrecht gespeichert ist oder die Frist abgelaufen ist, können Sie aktiv werden.

Was konkret hilft: Fordern Sie Ihre Schufa-Selbstauskunft an und prüfen Sie, welcher Eintrag bei Ihnen steht und mit welchem Datum. So wissen Sie, in welcher Phase Sie sind. Was eine Schufa-Auskunft genau zeigt, steht im Artikel Wie läuft die Schufa-Auskunft bei Energieversorgern ab?

Welche Wege nach der Restschuldbefreiung funktionieren

Solange der Insolvenzvermerk noch gespeichert ist, laufen die gleichen Wege wie während der Insolvenz — mit einem entscheidenden Vorteil: Sie müssen keine Bestätigung des Insolvenzverwalters mehr einholen. Das Verfahren ist beendet, Sie können frei über Verträge entscheiden.

1 Anbieter ohne Bonitätsprüfung

Diese Anbieter fragen die Schufa gar nicht erst ab. Für sie spielt der Insolvenzvermerk keine Rolle — Sie werden wie jeder andere Kunde behandelt. Sie bieten reguläre Tarife zu normalen Konditionen. Auf der Übersichtsseite Stromanbieter ohne Bonitätsprüfung erkläre ich, wie das funktioniert.

2 Anbieter mit manueller Prüfung

Diese Anbieter prüfen Ihre Situation individuell. Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Restschuldbefreiung können Sie nachweisen, dass Ihr Verfahren beendet ist. Für die manuelle Prüfung ist das ein starkes Argument: Der Anbieter sieht, dass Sie in einer geordneten Situation sind und keine laufenden Verbindlichkeiten aus dem Verfahren mehr bestehen.

3 Der Grundversorger

Er ist gesetzlich zur Belieferung verpflichtet und darf Sie nicht allein wegen des Insolvenzvermerks ablehnen. Er ist meist der teuerste Weg — aber er sichert Ihnen eine durchgehende Versorgung. Details im Artikel Grundversorgung kündigen.

Neu gegenüber der Insolvenzphase: Sie können nun wieder Sondertarife abschließen, ohne auf einen Insolvenzverwalter Rücksicht zu nehmen. Die Prüfung mag strenger sein als bei jemandem ohne Insolvenz, aber sie ist offener als während des laufenden Verfahrens.

Wie Sie die Restschuldbefreiung nachweisen

Bei einem Anbieter mit manueller Prüfung hilft es, den Nachweis über die Restschuldbefreiung einzureichen. Was Sie dafür brauchen:

  • Beschluss des Insolvenzgerichts Das ist der wichtigste Nachweis. Er enthält das Aktenzeichen, den Namen des Gerichts, das Datum des Beschlusses und die Feststellung, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Eine Kopie genügt.
  • Aktuelle Schufa-Selbstauskunft Nicht zwingend, aber sinnvoll. So sehen Sie selbst, welcher Eintrag aktuell gespeichert ist, und können einschätzen, wie Anbieter Sie wahrnehmen.
  • Letzte Stromrechnung Für die Zählernummer, Kundennummer und den bisherigen Verbrauch. Standardunterlage bei jedem Anbieterwechsel.
  • Einkommensnachweis Lohnabrechnung, Bürgergeldbescheid, Rentenbescheid oder bei Selbstständigen die letzten Kontoauszüge. Zeigt, dass regelmäßige Zahlungen eingehen — wichtig bei der manuellen Prüfung.

Eine ausführliche Übersicht, welche Unterlagen in welcher Lebenslage gebraucht werden, finden Sie im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für einen Stromvertrag trotz negativer Schufa?

Wie Sie jetzt Schritt für Schritt vorgehen

So machen Sie aus der neuen rechtlichen Situation konkret das Beste.

1
Schritt 1

Aktuelle Schufa-Auskunft einholen

Sie haben ein Recht auf eine kostenlose Kopie Ihrer Schufa-Daten. So sehen Sie, welcher Eintrag mit welchem Datum noch gespeichert ist — und können einschätzen, wann er gelöscht wird.

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Schritt 2

Anbieter prüfen lassen

Melden Sie sich mit Ihrer Postleitzahl und Haushaltsgröße. Wir prüfen, welche Anbieter Sie an Ihrer Adresse jetzt aufnehmen — mit dem Insolvenzvermerk oder ohne Bonitätsprüfung.

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Schritt 3

Beschluss der Restschuldbefreiung bereithalten

Wenn ein Anbieter mit manueller Prüfung infrage kommt, legen Sie den Beschluss des Insolvenzgerichts zusammen mit den anderen Unterlagen vor. Das zeigt die abgeschlossene Situation.

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Schritt 4

Wechsel durchführen

Der neue Anbieter übernimmt Kündigung, Anmeldung und Fristen. Ihre Versorgung läuft durchgehend — der Strom wird nicht abgestellt.

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Schritt 5

Neue Zahlungshistorie aufbauen

Pünktliche Zahlungen nach der Restschuldbefreiung sind Ihr wirksamstes Mittel, um langfristig wieder einen guten Score zu erreichen. Sie werden nirgends offiziell „gespeichert", aber sie wirken sich indirekt auf viele Bereiche aus — vom Girokonto bis zum nächsten Stromvertrag.

Was Sie nicht glauben sollten

! „Mit der Restschuldbefreiung ist alles vergessen"

Rechtlich sind Ihre Schulden erloschen — aber der Schufa-Eintrag bleibt für eine Übergangszeit. Anbieter mit automatischer Prüfung lehnen weiterhin ab, bis der Eintrag gelöscht ist. Das ist keine Ungerechtigkeit gegen Sie, sondern ein Effekt der gespeicherten Historie.

! „Ich muss jetzt erstmal wieder ein Jahr warten"

Nein. Sie müssen nicht warten. Die Restschuldbefreiung selbst gibt Ihnen den rechtlichen Status zurück, und es gibt Anbieter, die Sie sofort aufnehmen. Der Eintrag verschwindet automatisch nach Ablauf der Frist — Sie müssen nichts tun.

! „Ich sollte jetzt schnell viele Kredite aufnehmen, um meinen Score zu verbessern"

Davon ist dringend abzuraten. Zahlreiche Kreditanfragen in kurzer Zeit wirken sich negativ auf den Score aus. Ein sauberer, geordneter Zahlungsverlauf über bestehende Verträge ist wirksamer als der Versuch, den Score schnell zu „reparieren".

! „Die Anbieter können den Eintrag beliebig lange auswerten"

Nein. Die Speicherfristen sind gesetzlich und durch die Schufa-Regeln begrenzt. Sie haben ein Recht darauf, dass Einträge nach Ablauf der Frist gelöscht werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Eintrag zu Unrecht noch gespeichert ist, können Sie aktiv werden.

Ehrliche Botschaft: Die Restschuldbefreiung ist ein echter Neuanfang — aber es braucht etwas Geduld, bis der Markt Sie auch so behandelt. In der Übergangszeit gibt es Wege, die funktionieren. Es ist eine Phase, keine Sackgasse.

Häufige Fragen zur Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung beendet das Insolvenzverfahren, aber der Insolvenzvermerk bleibt für eine Übergangszeit in der Schufa gespeichert. Die genaue Speicherdauer richtet sich nach den Löschfristen der Schufa. Erst nach Ablauf dieser Frist verschwindet der Eintrag vollständig.

Der Insolvenzvermerk bleibt nach Beendigung des Verfahrens für eine Übergangszeit gespeichert, bevor er gelöscht wird. Die genauen Fristen regelt die Schufa selbst; sie richten sich nach dem Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung. Während dieser Zeit kann der Eintrag Bonitätsprüfungen weiterhin beeinflussen.

Häufig ja, aber nicht automatisch sofort. Solange der Insolvenzvermerk noch in der Schufa steht, lehnen manche Anbieter Sie weiterhin ab. Es gibt aber Anbieter ohne Bonitätsprüfung und Anbieter mit manueller Prüfung, die Sie auch in dieser Phase aufnehmen.

Der Beschluss des Insolvenzgerichts über die Restschuldbefreiung ist der richtige Nachweis. Eine Kopie davon können Sie bei einem Anbieter mit manueller Prüfung zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen. Der Beschluss zeigt, dass das Verfahren abgeschlossen ist.

Nicht automatisch. Der Score verbessert sich erst, wenn der Insolvenzvermerk aus der Schufa gelöscht ist und in der Zwischenzeit keine neuen Negativmerkmale hinzugekommen sind. Pünktliche Zahlungen nach der Restschuldbefreiung wirken sich mittel- bis langfristig positiv aus.

Warum ich das beurteilen kann

Ich kenne die Abläufe der Versorger. Weil ich sie bearbeitet habe.

Ich habe jahrelang als Sachbearbeiter bei Energieversorgern gearbeitet — auf der Seite, die Anmeldungen prüft und Unterlagen bewertet. Ich weiß, wie Anbieter Insolvenzvermerke bewerten, welche Speicherfristen gelten und an welcher Stelle eine manuelle Prüfung eine Tür öffnet.

Dieses Wissen nützt beim Versorger niemandem. Beim Kunden spart es dreistellige Beträge im Jahr. Deshalb habe ich die Seite gewechselt.

Sie erreichen mich direkt per WhatsApp oder Telefon — kein Callcenter, keine Warteschleife. Und wenn sich ein Wechsel bei Ihnen nicht lohnt, sage ich Ihnen genau das.

— Maximilian Weiß, Energiefachwirt (IHK), Gründer kWh Beratung

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