Grundversorgung kündigen: Warum Sie es meistens gar nicht selbst tun müssen

Die Antwort in zwei Sätzen

Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV/GasGVV) — eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Und in der Praxis müssen Sie nicht einmal selbst kündigen: Beim Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie, ohne dass der Strom auch nur eine Sekunde ausfällt.

Die Grundversorgung ist als Auffangnetz gedacht, nicht als Dauerlösung — und sie ist in der Regel der teuerste Tarif Ihres örtlichen Versorgers. Trotzdem bleiben viele Menschen jahrelang darin. Nicht, weil sie nicht sparen wollen, sondern weil der Ausstieg nach Aufwand aussieht: Kündigungsschreiben, Fristen, Formulare, Tarifvergleich.

Diese Seite räumt damit auf. Sie erklärt, woran Sie erkennen, ob Sie überhaupt in der Grundversorgung sind, welche zwei Wege es hinaus gibt — und warum der gesamte Aufwand auf Ihrer Seite aus einem einzigen Foto besteht.

Kostenlos & unverbindlich · Kein Kündigungsschreiben nötig · Antwort in 2–4 Stunden

Woran Sie erkennen, dass Sie in der Grundversorgung sind

Viele Menschen sind in der Grundversorgung, ohne es zu wissen — der Vertrag entsteht automatisch, sobald man Strom verbraucht, ohne aktiv einen Anbieter gewählt zu haben. Typische Anzeichen:

  • Sie haben nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen. Sie sind eingezogen, und der Strom lief einfach.
  • Ihre Rechnung kommt vom örtlichen Versorger. Meist sind das die Stadtwerke Ihrer Stadt oder der regionale Grundversorger.
  • Der Tarifname klingt nach Standard. Begriffe wie „Grundversorgung", „Basis" oder „Klassik" auf der Rechnung sind das deutlichste Signal.
  • Sie zahlen seit Jahren denselben Anbieter — ohne je verglichen oder einen Vertrag unterschrieben zu haben.

Unsicher? Schicken Sie uns ein Foto Ihrer letzten Rechnung per WhatsApp — wir sagen Ihnen kostenlos, in welchem Tarif Sie stecken und ob sich ein Wechsel lohnt.

Die zwei Wege aus der Grundversorgung

1 Wechseln lassen — ohne selbst zu kündigen (der Regelfall)

Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung beim Grundversorger für Sie. Sie schreiben kein Kündigungsschreiben, behalten keine Frist im Blick und füllen kein Formular des alten Versorgers aus. Der Wechsel läuft im Hintergrund zwischen den Anbietern.

Eine Unterbrechung der Versorgung ist dabei gesetzlich ausgeschlossen: Sollte je eine Lücke entstehen, springt automatisch wieder die Grundversorgung ein. Der Strom fließt durchgehend — in jedem Fall.

2 Selbst kündigen — sinnvoll fast nur beim Umzug

Ziehen Sie um, endet die Belieferung an der alten Adresse — hier kündigen Sie selbst, formlos in Textform (E-Mail genügt), mit Auszugsdatum und Zählernummer. Die Frist beträgt zwei Wochen.

Wichtig für die neue Wohnung: Wer dort einfach das Licht anschaltet, ohne vorher einen Vertrag abzuschließen, landet automatisch wieder in der Grundversorgung — beim dortigen örtlichen Versorger. Der Umzug ist deshalb der beste Moment, direkt in einen günstigeren Tarif zu starten.

! Was wir Ihnen nicht empfehlen: kündigen ohne Anschlussvertrag

Nur zu kündigen, ohne einen neuen Vertrag zu haben, bringt nichts — Sie fallen automatisch in die Grundversorgung zurück, denn ohne Vertrag darf niemand anderes Sie beliefern. Die richtige Reihenfolge ist immer: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung. Und die erledigt der neue Anbieter ohnehin für Sie.

Der gesamte Aufwand auf Ihrer Seite: ein Foto

Der häufigste Grund, in der Grundversorgung zu bleiben, ist nicht das Geld — es ist der gefühlte Aufwand. Genau den nehmen wir Ihnen ab.

1
Minute 0

Sie melden sich

Über den Tarifrechner, per WhatsApp oder telefonisch. Postleitzahl und Haushaltsgröße genügen.

2
Nach 2–4 Stunden

Sie bekommen einen konkreten Tarifvorschlag

Ihr aktueller Abschlag neben dem neuen Tarif — Zahlen, kein Werbetext. Auf Wunsch Strom und Gas zusammen.

3
Bei Zusage

Ein Foto genügt

Sie schicken per WhatsApp ein Bild Ihrer letzten Rechnung. Zählernummer und Kundennummer lesen wir daraus ab. Keine Rechnung zur Hand? Die Zählernummer steht direkt auf Ihrem Stromzähler — auch ein Foto davon reicht.

4
1–14 Tage

Der neue Anbieter kündigt für Sie

Kündigung, Anmeldung, Fristen — alles läuft ohne Ihr Zutun. Ihre Versorgung läuft dabei ununterbrochen weiter, das ist gesetzlich garantiert.

Die Beratung und der Wechselservice sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir vom Energieanbieter, nicht von Ihnen.

Sonderfall: Sie wollen raus — aber jeder Anbieter lehnt Sie ab

Es gibt einen Grund, warum manche Menschen trotz pünktlicher Zahlung jahrelang in der Grundversorgung festsitzen: ein Schufa-Eintrag. Die meisten Anbieter — und praktisch alle Tarife auf den großen Vergleichsportalen — führen vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durch. Ein einziger Eintrag genügt für die Ablehnung, selbst wenn er längst erledigt ist.

Das Ergebnis: Zahlungsfähige Kunden zahlen dauerhaft den teuersten Tarif, weil ihnen niemand einen günstigeren anbietet.

Dafür gibt es eine Lösung. Einzelne Anbieter verzichten auf die Bonitätsprüfung oder akzeptieren einen negativen Eintrag — und genau diese Tarife vermitteln wir. Ausführlich erklärt auf unseren Themenseiten:

Eine Voraussetzung gibt es: Beim aktuellen Versorger dürfen keine offenen Forderungen bestehen. Erst wenn dort alles beglichen ist, kann ein neuer Anbieter die Belieferung übernehmen.

Warum ich das beurteilen kann

Ich kenne die Abläufe der Versorger. Weil ich sie bearbeitet habe.

Ich habe jahrelang als Sachbearbeiter bei Energieversorgern gearbeitet — auf der Seite, die Anmeldungen, Kündigungen und Wechselprozesse abwickelt. Ich weiß, wie ein Wechsel intern durchläuft, warum Abschläge oft zu hoch angesetzt werden und an welcher Stelle eine Anmeldung scheitert.

Dieses Wissen nützt beim Versorger niemandem. Beim Kunden spart es dreistellige Beträge im Jahr. Deshalb habe ich die Seite gewechselt.

Sie erreichen mich direkt per WhatsApp oder Telefon — kein Callcenter, keine Warteschleife. Und wenn sich ein Wechsel bei Ihnen nicht lohnt, sage ich Ihnen genau das.

— Maximilian Weiß, Gründer kWh Beratung

Häufige Fragen zur Kündigung der Grundversorgung

Zwei Wochen. Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV). Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.

In den meisten Fällen nein. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung beim Grundversorger für Sie. Selbst kündigen müssen Sie in der Regel nur bei einem Umzug.

Typische Anzeichen: Sie haben nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen, die Rechnung kommt vom örtlichen Versorger und der Tarifname enthält Begriffe wie „Grundversorgung", „Basis" oder „Klassik". Im Zweifel prüfen wir das kostenlos anhand eines Fotos Ihrer Rechnung.

Ja. Erhöht der Grundversorger die Preise, können Sie außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Wegen der ohnehin kurzen Frist von zwei Wochen ist das in der Grundversorgung aber selten nötig — der Wechsel geht auch ohne Sonderkündigungsrecht schnell.

Ja. Es gibt Anbieter, die keine Bonitätsprüfung durchführen oder einen negativen Eintrag akzeptieren. Voraussetzung ist, dass beim aktuellen Versorger keine offenen Forderungen bestehen. Wie das funktioniert, erklären wir auf der Seite Stromanbieter ohne Bonitätsprüfung.

Nein, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Falls beim Wechsel eine Lücke entstehen sollte, springt automatisch die Grundversorgung ein. Ihr Strom fließt durchgehend.

Nichts. Beratung und Wechselservice sind kostenlos, vergütet werden wir vom Energieanbieter. Es gibt keine Gebühren, weder vorher noch nachher.

Raus aus der Grundversorgung — mit einem Foto

Kostenlos, unverbindlich, ohne Kündigungsschreiben. Wir übernehmen den Rest.