Wie läuft die Schufa-Auskunft bei Energieversorgern ab?
Bei der Schufa-Abfrage übermittelt der Anbieter nur Name, Geburtsdatum und Adresse an die Auskunftei und erhält innerhalb von Sekunden eine Risikoklasse zurück. Diese Anfrage wird als Konditionsanfrage gespeichert und ist für andere Anbieter nicht sichtbar — sie wirkt sich nicht negativ auf Ihren Score aus.
„Die Schufa-Abfrage" klingt für viele wie ein geheimnisvoller Vorgang, bei dem der Anbieter tief in Ihre Finanzen schaut. Tatsächlich ist es ein eng umrissener, standardisierter Datenabgleich — und die meisten Menschen überschätzen deutlich, was dabei überhaupt übermittelt wird.
Diese Seite erklärt Ihnen den technischen Ablauf Schritt für Schritt. Was wird übermittelt? Was kommt zurück? Wie lange dauert es? Und warum ist die Konditionsanfrage etwas völlig anderes als eine Kreditanfrage?
Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 2–4 Stunden
Welche Daten der Anbieter an die Auskunftei schickt
Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag beantragen und in die Bonitätsprüfung einwilligen, übermittelt der Anbieter einen kleinen, fest definierten Datensatz an die Auskunftei. Dazu gehören in der Regel nur drei Angaben:
- Ihr Name (Vor- und Nachname)
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Diese drei Angaben reichen aus, um Sie eindeutig zu identifizieren — vorausgesetzt, Sie sind bei der Auskunftei bereits registriert (was bei den meisten Erwachsenen in Deutschland der Fall ist).
Was nicht übermittelt wird: Ihr Kontostand, Ihr Einkommen, Ihre Steuerdaten, Ihre Kontobewegungen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Bonität bei anderen Energieversorgern. Die Abfrage ist deutlich schmaler, als viele befürchten.
Der Grund für diese enge Beschränkung ist der Datenschutz: Nach der DSGVO darf nur das übermittelt werden, was für den konkreten Zweck erforderlich ist. Für die Identifikation Ihrer Person reichen Name, Geburtsdatum und Adresse aus — alles andere wäre unverhältnismäßig.
Was die Auskunftei zurückschickt
Die Auskunftei liefert dem Anbieter eine Risikoeinschätzung zurück. Diese besteht aus zwei Teilen:
1 Score-Wert
Ein numerischer Wert, der aus Ihren bei der Auskunftei gespeicherten Daten berechnet wird. Dieser Wert wird auf einer Skala eingeordnet — zum Beispiel in Risikoklassen von „sehr gering" bis „sehr hoch".
Wichtig zu wissen: Der Score ist keine objektive Bewertung Ihrer Zahlungsfähigkeit. Er ist eine statistische Wahrscheinlichkeit, berechnet aus Datenpunkten wie Ihrer Zahlungshistorie, dem Alter Ihrer Kreditkonten und der Wohnsitzstabilität. Jeder Anbieter hat eigene Schwellenwerte, ab denen er einen Kunden ablehnt.
2 Konkrete Negativmerkmale
Falls bei der Auskunftei harte Negativmerkmale zu Ihrer Person gespeichert sind, werden diese übermittelt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Gerichtliche Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckungen
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Laufende Inkassofälle (je nach Auskunftei und Forderungshöhe)
Nicht übermittelt werden dagegen:
- Die Konditionsanfrage des Anbieters selbst (siehe unten)
- Erledigte Vorgänge, deren Löschfrist abgelaufen ist
- Ihre Kontobewegungen oder Zahlungsmoral im Alltag
Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage: der wichtigste Unterschied
Hier liegt der entscheidende Punkt, der in vielen Ratgebern fehlt:
Wenn ein Energieversorger die Schufa abfragt, spricht man von einer Konditionsanfrage. Diese Art der Abfrage ist für andere Anbieter nicht sichtbar und hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren Score. Sie dient lediglich dazu, den Vertragsabschluss zu prüfen.
Eine Kreditanfrage dagegen wird bei Anträgen auf Kredite, Ratenzahlungen oder Kreditkarten gestellt. Sie wird für andere Anbieter sichtbar gespeichert und kann sich — bei mehreren Anfragen in kurzer Zeit — negativ auf Ihren Score auswirken.
Für Sie bedeutet das: Mehrere Stromvertrags-Anträge bei verschiedenen Anbietern sind in der Schufa nicht schädlich. Sie werden nicht als „Kreditsuche" gewertet. Wenn ein Anbieter Sie ablehnt, können Sie ohne Bedenken den nächsten fragen.
Das ist ein wichtiger Punkt, weil viele Menschen aus Angst vor „Schufa-Spuren" davor zurückschrecken, mehrere Anbieter zu fragen. Diese Angst ist bei Strom- und Gasverträgen unbegründet.
Wie lange die Prüfung dauert
Die Dauer hängt davon ab, welchen Weg der Anbieter nutzt:
- Automatisierte Sofortprüfung (Sekunden) Bei Online-Abschlüssen läuft die Abfrage in Echtzeit. Sie erhalten das Ergebnis oft sofort beim Abschluss des Antrags. Vorteil: schnell und unkompliziert. Nachteil: keine Einzelfallbetrachtung — ein einziger Negativmerkmal genügt für die Ablehnung.
- Manuelle Prüfung (1–3 Werktage) Wenn die automatische Prüfung nicht eindeutig war oder der Anbieter grundsätzlich manuell prüft, schaut sich ein Mitarbeiter Ihre Situation individuell an. Das kann bei komplexeren Fällen einige Werktage dauern.
- Nachforderung von Unterlagen (bis zu 1 Woche) Verlangt der Anbieter zusätzliche Nachweise — etwa einen Einkommensnachweis oder eine Bestätigung des Insolvenzverwalters — kann sich der gesamte Vorgang auf bis zu eine Woche strecken. Planen Sie das ein, wenn Sie unter Zeitdruck umziehen müssen.
Ihre Rechte als Verbraucher
Die Schufa-Abfrage durch einen Energieversorger ist nur zulässig, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Einwilligung ist Teil des Vertragsantrags — meist als Häkchen oder als Textbaustein, den Sie bestätigen.
Was Sie wissen sollten:
1 Sie können die Einwilligung verweigern
Dann wird der Anbieter den Vertrag in der Regel aber nicht abschließen, weil ihm ohne Einwilligung die Grundlage für die Bonitätsprüfung fehlt. Eine Ausnahme ist die Grundversorgung: Hier greift die gesetzliche Versorgungspflicht, der Grundversorger darf Sie nicht allein wegen eines negativen Scores ablehnen.
2 Sie haben ein Recht auf Auskunft
Sie können bei jeder Auskunftei, die Daten über Sie gespeichert hat, eine kostenlose Selbstauskunft verlangen. Diese zeigt Ihnen, welche Daten dort zu Ihrer Person gespeichert sind. Bei der Schufa läuft das über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
3 Sie können Fehler korrigieren lassen
Sollten bei der Auskunftei falsche Daten zu Ihrer Person gespeichert sein — zum Beispiel ein längst erledigter Vorgang oder ein Namensvetter — können Sie eine Berichtigung oder Löschung verlangen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, wenn Sie grundlos abgelehnt wurden.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihren Schufa-Daten oder zu einer Ablehnung haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Verbraucherrecht.
Was Sie bei einer Ablehnung tun können
Wenn ein Anbieter Sie abgelehnt hat, sind Sie nicht machtlos. Drei Schritte helfen:
1 Auskunft verlangen
Fragen Sie den Anbieter, welche Auskunftei die Entscheidung beeinflusst hat. Das ist Ihr gutes Recht. So wissen Sie, wo Sie nachschauen müssen.
2 Daten prüfen lassen
Holen Sie sich die kostenlose Selbstauskunft bei der genannten Auskunftei und prüfen Sie, ob dort korrekte Daten gespeichert sind. Fehler können Sie berichtigen lassen — das kann eine Ablehnung beim nächsten Anlauf verhindern.
3 Alternativen nutzen
Parallel können Sie die Wege nutzen, die auch mit negativer Schufa funktionieren: Grundversorgung, Vorkasse-Tarife oder Anbieter mit manueller Prüfung. Was bei Ihrer Adresse konkret möglich ist, hängt von Ihrer Postleitzahl ab — auf der Seite Stromanbieter ohne Bonitätsprüfung erkläre ich das ausführlicher.
Häufige Fragen zur Schufa-Auskunft bei Energieversorgern
In der Regel nur Name, Geburtsdatum und aktuelle Adresse. Diese Angaben werden benötigt, um Sie eindeutig zu identifizieren. Kontobewegungen, Einkommen oder Steuerdaten werden nicht übermittelt.
Ja. Ohne Ihre Einwilligung darf der Anbieter keine Auskunft einholen. Die Einwilligung ist Teil des Vertragsantrags. Verweigern Sie sie, wird der Anbieter den Vertrag in der Regel nicht abschließen — es sei denn, es handelt sich um die Grundversorgung, wo die Versorgungspflicht greift.
Die automatisierte Abfrage dauert in der Regel nur Sekunden. Bei Online-Abschlüssen erhalten Sie das Ergebnis oft sofort. Eine manuelle Prüfung durch einen Mitarbeiter kann mehrere Werktage dauern.
Die Konditionsanfrage dient der Prüfung eines Vertragsverhältnisses, zum Beispiel eines Stromvertrags. Sie ist für andere Anbieter nicht sichtbar und hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren Score. Eine Kreditanfrage dagegen wird bei Kreditanträgen gestellt und kann sich auf Ihren Score auswirken, wenn mehrere Anfragen in kurzer Zeit gestellt werden.
Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer bei der Schufa gespeicherten Daten. Die Voraussetzungen dafür sind in der DSGVO und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Bei Streitfragen empfiehlt sich der Kontakt zur Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Passend dazu
Prüfen wir, ob es bei Ihnen günstiger geht
Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten. Auch wenn Sie schon abgelehnt wurden.