7 Mythen über Schufa und Stromverträge
Rund um Schufa und Stromverträge halten sich sieben besonders hartnäckige Irrtümer, die viele Menschen davon abhalten, überhaupt nach günstigeren Tarifen zu suchen. Diese Seite räumt sie sachlich auf — ohne Dramatisierung und ohne Schönfärberei.
Manche dieser Mythen stammen aus Zeiten, in denen die Regeln tatsächlich anders waren. Andere entstehen aus Verallgemeinerungen einzelner Erfahrungen. Und manche werden von unseriösen Anbietern gezielt verbreitet, weil sie Angst erzeugen — und Angst verkauft sich.
Wenn Sie wissen, was wirklich stimmt, verlieren Sie das Gefühl, ausgeliefert zu sein. Und das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt eine Entscheidung treffen können.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 2–4 Stunden
„Der Grundversorger prüft nie die Bonität."
Was wirklich stimmtDer Grundversorger darf Sie nicht allein wegen eines negativen Schufa-Scores ablehnen — das stimmt. Aber er darf sehr wohl eine Kaution verlangen, wenn in der Vergangenheit Zahlungsausfälle aufgetreten sind oder er ein konkretes Risiko sieht. Diese Kaution ist keine Ablehnung, aber sie ist auch nicht „keine Prüfung".
Die korrekte Aussage lautet also: Der Grundversorger kann Sie nicht wegen Bonität abweisen, aber er kann Sicherheiten verlangen. Mehr dazu im Artikel Darf ein Stromanbieter mich wegen der Schufa ablehnen?
„Ein negativer Eintrag heißt, dass mich überall alle ablehnen."
Was wirklich stimmtNein. Anbieter nutzen unterschiedliche Auskunfteien mit unterschiedlichen Datenbeständen. Ein Eintrag bei der Schufa wird von einem Anbieter, der Creditreform abfragt, möglicherweise gar nicht gesehen. Und selbst bei derselben Auskunftei legen Anbieter unterschiedliche Schwellenwerte an.
Wer bei einem Anbieter abgelehnt wird, kann bei einem anderen ohne Weiteres aufgenommen werden. Ausführlich im Artikel Welche Auskunfteien nutzen Energieversorger?
„Ohne Schufa geht nur noch Vorkasse."
Was wirklich stimmtEs gibt drei weitere Wege, die keine Vorkasse verlangen: reguläre Sondertarife ohne Bonitätsprüfung, Anbieter mit manueller Prüfung und die Grundversorgung. Vorkasse ist eine Übergangslösung — und meist teurer als die Alternativen. Wer Vorkasse als einzigen Weg darstellt, verkauft Ihnen meist genau den Vorkassetarif.
Was bei Vorkassetarifen zu beachten ist, steht im Artikel Vorkasse-Tarife beim Strom.
„Jede Anfrage bei einem Stromanbieter verschlechtert meinen Schufa-Score."
Was wirklich stimmtNein. Strom- und Gasanbieter stellen eine Konditionsanfrage, keine Kreditanfrage. Diese Art von Anfrage ist für andere Anbieter nicht sichtbar und hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren Score. Sie können sich also bei mehreren Anbietern bewerben, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
Der Unterschied zwischen Konditions- und Kreditanfrage ist im Artikel Wie läuft die Schufa-Auskunft bei Energieversorgern ab? erklärt.
„Wenn ich nur lange genug warte, verbessert sich mein Score von allein."
Was wirklich stimmtNicht durch Zeit allein. Der Score verbessert sich nur, wenn Sie in dieser Zeit auch pünktlich zahlen und keine neuen Risiken aufbauen. Und: Ein harter Negativmerkmal wirkt sich erst nach Ablauf seiner Speicherfrist vollständig aus — bis dahin müssen Sie mit dem bestehenden Score leben und die passenden Wege wählen.
Wer wartet und nichts tut, wartet meist länger als nötig. Wer wartet und gleichzeitig falsche Einträge prüfen lässt, kann seinen Score aktiv verbessern. Wie das geht, steht im Artikel Ab welchem Schufa-Score lehnen Stromanbieter ab?
„Ich muss dem Anbieter meine Schufa-Selbstauskunft vorlegen."
Was wirklich stimmtNein. Sie sind nicht verpflichtet, dem Anbieter von sich aus Ihre Schufa-Selbstauskunft zu zeigen. Der Anbieter darf mit Ihrer Einwilligung die Auskunftei selbst abfragen. Ob Sie freiwillig zusätzliche Angaben machen, bleibt Ihnen überlassen.
Ein Anbieter, der von sich aus verlangt, dass Sie Ihre Selbstauskunft vorlegen, sollte Sie stutzig machen. Welche Unterlagen Sie wirklich brauchen, steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für einen Stromvertrag trotz negativer Schufa?
„Eine Ablehnung kann ich nicht anfechten — ich muss sie hinnehmen."
Was wirklich stimmtNicht ganz. Bei einem Sondertarif ist die Ablehnung in der Regel hinzunehmen, weil die Vertragsfreiheit gilt. Bei einer Verletzung der Grundversorgungspflicht durch den Grundversorger gibt es aber Beschwerdewege — etwa über die Bundesnetzagentur. Und bei falschen Daten in einer Auskunftei haben Sie das Recht, diese berichtigen oder löschen zu lassen.
Was Sie konkret tun können, steht im Artikel Darf ein Stromanbieter mich wegen der Schufa ablehnen? — inklusive Hinweis, wann rechtliche Beratung sinnvoll ist.
Und was stimmt nun wirklich?
Nach all den Richtigstellungen könnte der Eindruck entstehen, das Thema sei harmlos. Das wäre die andere Übertreibung. Hier ein ehrlicher Überblick über die Punkte, die tatsächlich zutreffen:
- Ein negativer Schufa-Eintrag kann Sie den regulären Sondertarif kosten. Das ist real. Viele Anbieter lehnen bei harten Negativmerkmalen automatisch ab.
- Der Grundversorgungstarif ist meist der teuerste. Auch das stimmt. Wer dort bleibt, zahlt in der Regel zu viel.
- Vorkassetarife sind häufig teuer und riskant. Sie funktionieren, aber sie sind selten die wirtschaftlich beste Lösung.
- Unseriöse Anbieter nutzen die Unsicherheit aus. Wer in einer schwierigen Lage ist, wird leichter zum Ziel aggressiver Werbung. Vorsicht ist angebracht.
Die ehrliche Botschaft lautet also: Ein negativer Eintrag macht die Sache komplizierter — aber er schließt Sie nicht aus. Es gibt Wege, sie sind nur nicht die erstbesten.
Was Sie aus all dem mitnehmen können
Wenn Sie sich die sieben Mythen vor Augen halten, ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge für Ihr eigenes Vorgehen:
1 Nicht auf eine einzelne Ablehnung reagieren
Eine Ablehnung sagt nichts darüber aus, wie andere Anbieter auf Sie reagieren. Bewerben Sie sich gezielt bei Anbietern, die keine Bonitätsprüfung durchführen oder manuell prüfen — nicht bei jedem beliebigen Portal.
2 Konditionsanfragen kosten Sie nichts
Sie können ohne Nachteil mehrere Anbieter anfragen. Falls Sie das Gefühl haben, ausgebremst zu werden, fragen Sie nach, welche Auskunftei zur Entscheidung herangezogen wurde.
3 Erst reguläre Wege, dann Vorkasse
Vorkasse ist selten der günstigste Weg. Wer einen regulären Tarif ohne Bonitätsprüfung bekommen kann, sollte diesen wählen. Vorkasse ist die Lösung für Fälle, in denen sonst gar nichts geht.
4 Eigene Datenlage kennen
Eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) zeigt Ihnen, was über Sie gespeichert ist. Fehler kommen vor — und können korrigiert werden. Wer seine Datenlage kennt, kann gezielt handeln.
Und wenn Sie unsicher sind: Das ist völlig normal. Genau deshalb gibt es diese Seite. Wir schauen uns Ihre konkrete Situation an, bevor Sie sich auf irgendetwas einlassen.
Häufige Fragen zu Schufa und Stromverträgen
Der Grundversorger darf Sie nicht allein wegen eines negativen Schufa-Scores ablehnen. Er darf aber eine Kaution verlangen, wenn in der Vergangenheit Zahlungsausfälle aufgetreten sind. Die Aussage „nie" ist deshalb falsch: Er prüft nicht, um abzulehnen — aber er kann Sicherheiten verlangen.
Nein. Anbieter nutzen unterschiedliche Auskunfteien mit unterschiedlichen Datenbeständen und setzen unterschiedliche Schwellenwerte. Ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei bedeutet nicht, dass ein anderer Anbieter ihn überhaupt sieht.
Nein. Es gibt reguläre Sondertarife ohne Bonitätsprüfung, Anbieter mit manueller Prüfung und die Grundversorgung. Vorkassetarife sind meist eine Übergangslösung und oft teurer als die Alternativen.
Nicht durch Zeit allein. Der Score verbessert sich durch pünktliche Zahlungen, ein stabiles Zahlungsverhalten und den Ablauf von Löschfristen bei Negativmerkmalen. Passives Abwarten ohne Verhaltensänderung bringt wenig.
Bei Sondertarifen ist das schwierig, weil die Vertragsfreiheit gilt. Bei einer Verletzung der Grundversorgungspflicht durch den Grundversorger gibt es Beschwerdewege über die Bundesnetzagentur. Für den Einzelfall ist anwaltliche Beratung der richtige Weg.
Passend dazu
Prüfen wir, ob es bei Ihnen günstiger geht
Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten. Auch wenn Sie schon abgelehnt wurden.