Strom trotz laufendem Inkassoverfahren
Ein laufendes Inkassoverfahren führt nicht automatisch dazu, dass Sie keinen Stromvertrag mehr bekommen. Bei Anbietern ohne Bonitätsprüfung spielt es keine Rolle. Bei Anbietern mit Bonitätsprüfung kommt es darauf an, welche Auskunftei abgefragt wird und wie alt der Vorgang ist — ein Inkassoeintrag wiegt in der Regel weniger schwer als ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung.
Ein laufendes Inkassoverfahren ist kein Weltuntergang — auch wenn sich das manchmal so anfühlt. Die entscheidende Frage ist: Wo genau liegt der Vorgang? Beim aktuellen Energieversorger, bei einem anderen Gläubiger, oder ist er längst erledigt und nur noch gespeichert?
Diese Seite erklärt Ihnen den Unterschied, zeigt, wie sich ein Inkassoverfahren auf Ihre Bonität auswirkt — und was Sie konkret tun können, wenn Sie trotzdem einen günstigeren Stromvertrag abschließen möchten.
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Was ein Inkassoverfahren ist — und was nicht
Ein Inkassoverfahren entsteht, wenn ein Gläubiger eine offene Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt. Das kann eine Handyrechnung sein, eine Versicherungsprämie, eine Online-Bestellung oder eben eine offene Stromrechnung. Das Inkassounternehmen versucht dann, die Forderung im Auftrag des Gläubigers einzutreiben.
Wichtig zu wissen:
- Ein Inkassoverfahren ist kein Gerichtsverfahren. Es ist ein außergerichtlicher Eintreibungsversuch.
- Es ist kein automatischer Negativeintrag bei der Schufa. Ob und wo ein Inkassofall gespeichert wird, hängt vom Inkassounternehmen und der Höhe der Forderung ab.
- Es ist kein Insolvenzvermerk. Wer eine Privatinsolvenz durchläuft, hat rechtlich eine andere Situation (siehe Artikel Strom trotz Privatinsolvenz).
Der Begriff „Inkassoverfahren" umfasst also sehr unterschiedliche Situationen — von einem längst vergessenen Vorgang bis zu einer laufenden, strittigen Forderung. Genau das ist der Grund, warum die Wirkung auf einen neuen Stromvertrag so unterschiedlich ausfällt.
Inkassoeintrag vs. harter Negativeintrag
Nicht alles, was negativ klingt, wirkt gleich. Der Unterschied ist für Ihre Situation entscheidend.
Was er bedeutet
- Ein Gläubiger hat eine Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.
- Wird bei CRIF (ehemals Infoscore) gespeichert, teilweise auch bei der Schufa.
- Ein laufender Inkassofall bleibt gespeichert, solange er nicht erledigt ist.
- Nach Erledigung wird er meist nach drei Jahren gelöscht.
- Wirkt auf Bonitätsprüfungen — aber seltener automatisch ablehnend.
Was er bedeutet
- Es liegt ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Zwangsvollstreckung oder eine eidesstattliche Versicherung vor.
- Wird bei der Schufa gespeichert.
- Führt bei den meisten Anbietern zu einer automatischen Ablehnung.
- Bleibt mehrere Jahre gespeichert — je nach Art des Eintrags unterschiedlich lang.
- Wirkt stärker als ein reiner Inkassoeintrag.
Ausführlich zu diesem Thema: Welche Auskunfteien nutzen Energieversorger? und Ab welchem Schufa-Score lehnen Stromanbieter ab?
Wie sich ein Inkassoverfahren auf die Bonitätsprüfung auswirkt
Ob ein Inkassoverfahren Sie den Sondertarif kostet, hängt von drei Faktoren ab:
1 Bei welcher Auskunftei ist der Vorgang gespeichert?
Wird der Inkassofall bei CRIF oder einer kleineren Auskunftei geführt, kann ein Anbieter, der nur die Schufa abfragt, ihn gar nicht sehen. Umgekehrt kann ein Vorgang, der bei der Schufa steht, in den anderen Datenbanken fehlen. Ein Wechsel zu einem Anbieter mit anderer Auskunftei ist oft die einfachste Lösung.
2 Wie alt ist der Vorgang?
Ein laufender Inkassofall wirkt stärker als ein erledigter. Nach Erledigung wird der Eintrag zwar noch einige Zeit gespeichert, aber die Wirkung nimmt ab. Ein Vorgang, der kurz vor der Löschfrist steht, führt seltener zur Ablehnung.
3 Um welchen Gläubiger handelt es sich?
Ein Inkassofall, der aus einer offenen Energierechnung stammt, wiegt bei Energieversorgern besonders schwer. Er betrifft direkt die Zahlungsmoral in ihrem eigenen Geschäft. Bei einem anderen Gläubiger — etwa einem Versandhändler — wird er oft milder bewertet.
Kurz gesagt: Ein Inkassoeintrag ist kein automatisches Ausschlusskriterium. Er verschiebt Ihre Chancen, aber er bestimmt nicht Ihr Schicksal.
Was Sie jetzt tun können
Es gibt drei Wege — und es lohnt sich, sie in dieser Reihenfolge zu prüfen:
1 Klären, ob der Inkassofall beim aktuellen Versorger liegt
Wenn Sie beim aktuellen Anbieter eine offene Forderung haben, die ans Inkasso gegangen ist, muss diese zuerst geklärt werden. Ohne Klärung wird kein neuer Anbieter die Belieferung übernehmen können — weil die Zählernummer blockiert bleibt.
Was konkret hilft: Kontaktieren Sie das Inkassounternehmen, prüfen Sie die Forderung auf Richtigkeit und vereinbaren Sie — falls berechtigt — eine Ratenzahlung. Sobald die Zahlungsvereinbarung läuft und Sie Raten pünktlich zahlen, ist der Weg für einen Wechsel oft frei.
2 Bei einem anderen Gläubiger: Wechsel gezielt angehen
Liegt der Inkassofall bei einem anderen Gläubiger — etwa wegen einer alten Handyrechnung — ist ein Wechsel meist trotzdem möglich. Sie müssen den Vorgang nicht zuerst auflösen. Wichtig ist nur, dass der neue Anbieter an Ihrer Adresse Sie trotz des Eintrags aufnimmt.
Genau hier hilft die gezielte Prüfung: Es gibt Anbieter ohne Bonitätsprüfung, die den Inkassoeintrag gar nicht erst zu Gesicht bekommen.
3 Erledigte Einträge prüfen und löschen lassen
Wenn der Inkassofall längst bezahlt ist, aber noch gespeichert steht, lohnt es sich, aktiv zu werden. Sie haben ein Recht darauf, dass erledigte Vorgänge korrekt vermerkt werden. Bei Fehlern können Sie die Berichtigung oder Löschung verlangen. Was konkret zu prüfen ist, steht im Artikel Welche Unterlagen brauche ich für einen Stromvertrag trotz negativer Schufa?
Wovon wir Ihnen abraten
! Blind immer neue Anträge bei Vergleichsportalen stellen
Konditionsanfragen bei Stromanbietern sind zwar unschädlich für Ihre Schufa — aber sie kosten Sie Zeit und Frust. Wenn Ihr Inkassoeintrag bei der Schufa steht und Sie bei zehn Schufa-abfragenden Anbietern anfragen, bekommen Sie zehnmal dieselbe Absage. Sinnvoller ist es, gezielt Anbieter mit anderer Auskunftei oder ohne Bonitätsprüfung zu wählen.
! Auf „Inkasso-Löschungsdienste" hereinzufallen
Es gibt Firmen, die gegen Gebühr versprechen, Inkassoeinträge „löschen zu lassen". Solche Dienste können im Einzelfall sinnvoll sein, aber sie können keinen rechtmäßigen Eintrag „verschwinden" lassen. Prüfen Sie genau, was ein Anbieter tatsächlich leistet, bevor Sie Geld bezahlen.
! Falsche Angaben zu machen
Verschweigen Sie kein bestehendes Inkassoverfahren, wenn Sie ausdrücklich danach gefragt werden. Falsche Angaben können zum sofortigen Vertragsrücktritt führen — und sind im schlimmsten Fall strafbar. Es gibt genügend Wege, die auch mit laufendem Inkassofall funktionieren.
Die ehrliche Botschaft: Ein laufendes Inkassoverfahren macht die Sache komplizierter, aber es schließt Sie nicht aus. Wer gezielt vorgeht, findet in der Regel einen Weg.
Häufige Fragen zum Inkassoverfahren und Stromvertrag
Ja, es gibt Wege. Anbieter ohne Bonitätsprüfung nehmen Sie unabhängig von Inkassoeinträgen auf. Bei Anbietern mit Bonitätsprüfung hängt die Entscheidung davon ab, welche Auskunftei abgefragt wird und wie alt bzw. wie hoch der Vorgang ist.
Ein Inkassoeintrag kann bei verschiedenen Auskunfteien gespeichert sein, unter anderem bei CRIF (ehemals Infoscore) und teilweise bei der Schufa. Ein harter Schufa-Negativeintrag, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung, wiegt in der Regel schwerer und führt häufiger zur automatischen Ablehnung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Inkassofall beim aktuellen Energieversorger liegt, muss er vor einem Wechsel geklärt sein, weil der neue Anbieter die Belieferung sonst nicht übernehmen kann. Liegt der Inkassofall bei einem anderen Gläubiger, ist ein Wechsel meistens trotzdem möglich.
Ein erledigter Inkassofall wird je nach Auskunftei nach einer bestimmten Frist gelöscht, in der Regel drei Jahre nach Erledigung. Bis dahin kann er sich auf Bonitätsprüfungen auswirken. Läuft das Verfahren noch, bleibt der Eintrag bestehen.
In vielen Fällen ja. Wenn eine offene Forderung strittig oder längst bezahlt ist, lohnt es sich, den Eintrag berichtigen oder löschen zu lassen. Bei laufenden Forderungen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen die Situation ebenfalls verbessern.
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